
Stand 01.03.22
Eine Impfung gegen Covid-19 ist auch in unserer Praxis möglich. Grundsätzlich halten wir uns an die Empfehlungen der ständigen Impfkommission (STIKO). Die COVID-19-Impfempfehlung wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert. Wir Impfen alle unsere Patientinnen und Patienten ab einem Alter von 12 Jahren. Zu impfende Personen, die das 18. Lebensjahr nicht vollendet haben, impfen wir nur in Gegenwart einer erziehungsberechtigten Person.
Impfungen gegen Covid-19 bei Kindern zwischen 5 und 12 Jahren werden in unserer Praxis nicht regelhaft angeboten. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an die niedergelassenen Kinderärzte oder an das Impfzentrum.
Wir sprechen von einer
- Erstimpfung (zuvor keine Impfung, keine Infektion),
- Abschlussimpfung (die Grundimmunisierung wird damit abgeschlossen)
- Auffrischungsimpfung (Booster)
Grundsätzlich sind Impfungen mit den mRNA-Impfstoffen von Biontech (Corminaty®) und Moderna (Spikevax®) bei uns möglich, beide Impfstoffe sind gegeneinander austauschbar.
Die Impfstoffe von AstraZeneca (Vaxzevria®) und von Johnson&Johnson (COVID-19-Vaccine Janssen®) finden bei uns derzeit keine Anwendung mehr. Der Impfstoff Nuvaxovid® der Firma Novavax steht uns aktuell nicht zur Verfügung.
Erst- und Abschlussimpfungen werden für alle Personen ab 12 Jahren, Auffrischungsimpfungen (Boosterimpfungen) für Personen ab 18 Jahren angeboten.
Wir halten uns an die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission. Die aktuelle COVID-19-Impfempfehlung finden Sie im Internet unter www.rki.de. (verknüpfen)
Personen, die einen in der EU nicht zugelassenen Impfstoff erhalten haben, erhalten eine erneute Impfserie mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff.
Welcher Impfstoff angeboten wird, hängt insbesondere von der Liefersituation ab. Bei einem Alter unter 30 Jahren und Schwangeren ab dem 2.Schwangerschaftsdrittel wird ausschließlich Biontech (Corminaty®) eingesetzt.
Zwischen COVID-19-Impfungen und anderen Totimpfstoffen (z.B. Grippeimpfung) muss kein Impfabstand eingehalten werden. Sie können gleichzeitig gegeben werden. Bei nicht gleichzeitiger Impfung ist aber ein Abstand von 2 Wochen erforderlich. Wenn Sie also auch eine Grippeimpfung wünschen, kann diese Impfung zeitgleich erfolgen.
Die Terminvereinbarung erfolgt telefonisch. Sie werden von uns nicht informiert, falls bei Ihnen eine Impfung empfohlen ist, die Kontaktaufnahme steht in der Verantwortung eines jeden Einzelnen. Bei größeren Impfaktionen nutzen wir eine online-Anmeldung über diese Homepage.
Falls Sie bei uns das erste Mal überhaupt oder das erste Mal mit einem mRNA-Impfstoff gegen Covid-19 geimpft werden wollen, laden Sie bitte den Aufklärungsbogen und den Anamnese- und Einwilligungsbogen für mRNA-Impfstoffe herunter (zu den Impfdokumenten). Lesen Sie das Aufklärungsmerkblatt aufmerksam durch und bringen Sie den unterschriebenen Einwilligungsbogen, Ihren Impfpass und Ihr Krankenversicherungskärtchen zum Impftermin mit. Letzte Fragen können vor der Impfung im persönlichen Arzt-Patienten-Gespräch geklärt werden.
Falls Sie schon bei uns eine Einwilligungserklärung für einen mRNA-Impfstoff unterschrieben haben, ist eine erneute schriftliche Einwilligung nicht erforderlich.
Wir sehen unsere Hauptaufgabe in der ärztlichen Begleitung unserer Patientinnen und Patienten und ihrer Familien. Die Impfungen erfolgen zusätzlich zu unserer normalen Sprechstunden- und Hausbesuchstätigkeit. Die Anzahl der in unserer Praxis möglichen Impfungen wird insbesondere durch unsere zeitlichen und räumlichen Ressourcen begrenzt.
Das Risiko einer Covid-19-Infektion und damit von gefährlichen (z.B. schwere Lungenschäden) und unangenehmen, das Leben erheblich beeinträchtigenden Folgen (z.B. Long-Covid-Syndrom) sind ungleich höher als das sehr geringe Risiko einer Impfung. Wir raten Ihnen deshalb: Lassen Sie sich so schnell wie möglich impfen.
Weitere Informationen zu den Impfungen gegen Covid-19 und das Virus SARS-CoV-2 finden Sie unter www.corona-impfung.hessen.de, beim Vogelsbergkreis oder beim Robert-Koch-Institut.