Ab dem 01.01.2024 sind wir vom Gesetzgeber zum Ausstellen von elektronischen Rezepten (eRezept) anstelle der alten Kassenrezepte verpflichtet.
Dies betrifft erst einmal nur die Verordnung von Medikamenten bei gesetzlich Versicherten. In Ausnahmefällen können auch noch normalen „alte“ Rezepte ausgestellt werden. Andere Rezeptarten sollen folgen.
Theoretisch soll das eRezept die Abläufe vereinfachen und den Papierverbrauch senken. Mehr dazu später.
Das ändert sich für Sie:
Das „normale“ Rezept gibt es dann nur noch im Ausnahmefall.
Die Medikamentenverordnungen werden von uns an einen Server der Telematik-Infrastruktur geschickt und können dort von einer Apotheke in Deutschland abgerufen werden. Und zwar
- mit einem Bar-Code, der auf einem normalen Blatt Papier ausgedruckt wird und den Sie oder eine andere Person mitnehmen/abholen können oder
- mit der eigenen Versicherungskarte (kein Papier erforderlich) oder
- mit einer speziellen App (die Sie von der Krankenkasse freischalten lassen müssen, ebenfalls papierlos), hierauf können theoretisch auch Rezepte anderer Personen (z.B. der Eltern) geschickt werden
Wenn Sie ein Rezept bestellen, müssen wir wissen, welches Vorgehen Sie wünschen (s.u.).
Das „Unterschreiben“ der Rezepte erfolgt jetzt digital und kann nicht mehr „einfach so mal zwischendurch“ erfolgen. Das geht nur von einem Computer aus, der an die Telematik-Infrastruktur angeschlossen ist, Sicherheitscodes müssen eingegeben werden. Dadurch verändern (und verkomplizieren) sich die Abläufe in unserer Praxis.
Das bedeutet für Sie:
- vor Ausstellen eines Rezeptes muss die Krankenversicherungskarte bei uns eingelesen worden sein, es gibt keine Ausnahmen mehr
- es können an der Anmeldung keine Rezepte mehr sofort ausgestellt werden
- die Rezepte können sicher erst am übernächsten Arbeitstag abgeholt/eingelöst werden (evtl. auch früher, das können wir aber nicht garantieren)
- im Arztzimmer ändert sich nichts, nur das Rezeptformular fällt weg
Die Bestellwege bleiben gleich:
- über den Bestellzettel (in den Praxen oder als Download erhältlich), übermittelt an uns über
– Abgabe in der Praxis (Briefkasten oder Anmeldung)
– Fax (06635-780867)
– E-Mail (rezept@hpgf.de) - über das Rezepttelefon (06635-780758)
Rezeptbestellung können an der Anmeldung abgegeben aber nicht bearbeitet werden.
Grundsätzlich können nur Wiederholungsrezepte bestellt werden. Bei allen Bestellungen müssen wir wissen, welchen Verordnungsweg Sie wünschen.
Sie können
- das Medikament direkt mit Ihrer Versicherungskarte in der Apotheke abholen
- sich das Rezept auf Ihr Handy schicken lassen
- in der Praxis den QR-Code abholen und in einer Apotheke einlösen (als Ersatz für das frühere Rezept)
- die Medikamente von einer lokalen Apotheke ausliefern lassen
Die Bestellzettel wurden entsprechend angepasst.
Erste Erfahrungen
Wir habe seit dem 01.12.23 das eRezept getestet. Grundsätzlich hat es ganz gut funktioniert. Insbesondere Patienten, die weiter weg wohnen, profitieren davon – sie müssen das Rezept nicht mehr in der Praxis abholen.
In den Arztzimmern bei einem direkten Arzt-Patienten-Kontakt ist es meist kein Problem (wenn, dann ein technisches). Schwierig wird es für uns mit den Rezeptbestellungen. Davon haben wir bis zu 300/Tag für alle Ärzte der Praxis zusammen.
Aber:
- das Konzept eRezept passt zu Praxen, in denen Patienten fest von einem Arzt behandelt werden (Einzelpraxis, Praxisgemeinschaft). In einer Gemeinschaftspraxis wie bei uns wird es logistisch schwierig und aufwendig
- wenn ein QR-Code ausgedruckt werden muss, passiert das nicht mehr auf einem DIN-A6-Rezeptfrormular, sondern auf einem DIN-A-4-Blatt. Unser Papierverbrauch hat sich ungefähr versechsfacht, der Tonerverbrauch verdoppelt
- es gibt immer wieder Störungen bei der Übermittlung der eRezepte, die sich unserem Einflussbereich entziehen (Probleme der TI-Anbindung, Probleme innerhalb der TI, Internet-Probleme). Dadurch können wir eRezepte manchmal nicht versenden und müssen alles umschreiben oder die eRezepte können nicht von der Apotheke abgerufen werden.
- ohne die App weiß der Patient nicht, ob und wann das Rezept bereit steht
- Jedes eRezept muss von einem für diesen Tag verantwortlichen Arzt der Praxis signiert werden. Da wir nebenbei auch noch ein paar Patienten behandeln und Hausbesuche fahren, ist dieser Signiervorgang manchmal erst abends oder am nächsten Tag möglich.
- Der Signiervorgang dauert je nach Anzahl der zu signierenden Rezepte mehrere Minuten
- Ein eRezept kann nur an einem Computer mit TI-Anbindung signiert werden. Wir haben 10 von diesen teuren Arbeitsplätzen, aber auch einige ohne diese Möglichkeit (z.B. in der Infektsprechstunde). Da greifen wir dann auf das altbewährte Rezept zurück
Insgesamt bedeutet das eRezept für uns aktuell einen teuren Mehraufwand, das wird sich hoffentlich noch ändern. Die Politik stellt sich vor, dass jeder Patient mit seiner Krankenversicherungskarte in eine Apotheke geht und das Rezept einlöst. Da Apotheken viele Medikamente bestellen müssen, wird man oft 2 x hingehen müssen, das ist aber jetzt mit dem „alten Rezept“ auch schon so. Oder dass möglichst alle ein Smartphone mit der entsprechenden App benutzen. Da ist es vorgesehen, dass auch Medikamente von Angehörigen darüber übermittelt und abgeholt werden können (wie das konkret gehen soll, wissen wir noch nicht).
Was machen Menschen, die nicht mehr mobil sind?
Und am Ende auch nicht über Angehörige verfügen, die sich kümmern?
Uns ist es aktuell nicht erlaubt, QR-Codes papierlos an eine Apotheke weiter zu leiten.
Wir lösen das Problem, indem wir massenhaft QR-Codes ausdrucken ….
Grundsätzlich ist das eRezept sicherlich sinnvoll und es wird sich alles einspielen.
Bis dahin brauchen wir alle etwas Geduld.